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Krystyna Wituska und Maria Kacprzyk

Polnische Zivilistinnen vor Wehrmachtgerichten,
beide wurden wegen Vorbereitung zum Hochverrats, Spionage und Feindbegünstigung verurteilt, Krystyna Wituska zum Tode, Maria Kacprzyk zu acht Jahren verschärftem Straflager.

Das Verfahren wurde vor dem höchsten deutschen Militärgericht, dem Reichskriegsgericht durchgeführt.

Am Fall der beiden verurteilten polnischen Frauen zeigt sich die Ausweitung des von Verfolgung betroffenen Personenkreises auf den Widerstand in den besetzten Gebieten gegen die dortige Terrorherrschaft, aber auch der Handlungsspielraum der Richter (zwei verschiedene Strafmaße).

Gerhard Liebold

Gerhard Liebold kam aus religiösen Gründen einem Gestellungsbefehl nicht nach, tauchte unter und wurde nach seiner Festnahme ebenfalls vor dem Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt.
Das Delikt, dessen er angeklagt war, lautete Kriegsdienstverweigerung, ein Delikt, das zum Komplex „Wehrkraftzersetzung“ § 5a Kriegssonderstrafrechtsverordnung gehörte.

Es handelte sich in Gerhard Liebolds Fall um eine religiös motivierte Verweigerung, wie sie fast ausschließlich unter den Zeugen Jehovas vorkam. Mit einer solchen Verweigerung war eine besondere Gewissenstreue verbunden, denn die Verweigerer wussten, dass ihnen die Todesstrafe drohte.

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