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Krystyna Wituska und Maria Kacprzyk
Polnische Zivilistinnen
vor Wehrmachtgerichten,
beide wurden wegen Vorbereitung zum
Hochverrats, Spionage und Feindbegünstigung verurteilt, Krystyna Wituska
zum Tode, Maria Kacprzyk zu acht Jahren verschärftem Straflager.
Das Verfahren wurde vor dem höchsten deutschen Militärgericht,
dem Reichskriegsgericht durchgeführt.
Am Fall der beiden verurteilten
polnischen Frauen zeigt sich die Ausweitung des von Verfolgung
betroffenen Personenkreises auf den Widerstand in den besetzten
Gebieten gegen die dortige Terrorherrschaft, aber auch der Handlungsspielraum
der Richter (zwei verschiedene Strafmaße).
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