Besuch von Gedenkstätten ehemaliger
Konzentrationslager
sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth
durch Schulklassen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. April 2015 Az.: LZ-B3033/1/15
Die Bayerische Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit gewährt für Besuche zu den
KZ-Gedenkstätten Dachau (einschließlich der
Außenlager Kaufering) und Flossenbürg sowie des
Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch
bayerische Schulklassen – Mittel- und Förderschulen
ab der 8., alle anderen Schularten ab der 9.
Jahrgangsstufe – eine anteilige
Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe der vorhandenen
Mittel.
1. Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung
1.1 Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende
Schüler 1,50 € pro Entfernungskilometer, jedoch
maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten.
Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind
dabei zu
berücksichtigen.
Beim Besuch der Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg
erfolgt die Erstattung der Fahrtkosten dabei nach
Maßgabe der Entfernungskilometer zur örtlich
näherliegenden Gedenkstätte. Dies gilt nicht bei
mehrtägigen Veranstaltungen des Jugendgästehauses
Dachau.
Bei Mehrtagesfahrten, z. B. im Rahmen von
Schullandheimaufenthalten oder Klassenfahrten wird
nur die Entfernung vom Aufenthaltsort zur jeweiligen
Gedenkstätte bzw. zum Museum Mödlareuth
berücksichtigt.
Dies gilt nicht bei
a) Klassenfahrten nach Berlin
b) mehrtägigen Fahrten mit schwerpunktmäßig
zeitgeschichtlich ausgerichtetem Programm. Das
Programm ist vor der Fahrt bei der Landeszentrale
einzureichen.
c) Ein- oder Zweitagesfahrten zum Deutsch-Deutschen
Museum Mödlareuth, wenn damit der Besuch der
KZ-Gedenkstätte Flossenbürg verbunden wird. In
diesem Fall wird als Grundlage für die Erstattung
die Entfernung Schulort – Flossenbürg – Mödlareuth
bzw. Schulort – Mödlareuth – Flossenbürg
herangezogen.
1.2 Der Besuch muss vorher angemeldet werden:
– beim Josef-Effner-Gymnasium Dachau für die
KZ-Gedenkstätte Dachau
– direkt bei der Gedenkstätte Flossenbürg
– direkt beim Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth
2. Antragstellung
2.1 Für den Erstattungsantrag ist das auf der
Internetseite der Bayerischen Landeszentrale für
politische Bildungsarbeit abrufbare Formblatt
zu verwenden
(http://www.blz.bayern.de/medien/blz_links/datei/269_antrag_abrechnung_dah_flo_moe_aktuell.pdf).
2.2 Der Antrag muss enthalten:
– die Zahl der teilnehmenden Schüler, Bezeichnung
der Klassen, benutzte Verkehrsmittel,
– das Programm der gesamten Fahrt mit Datum der Hin-
und Rückfahrt sowie Angabe des Abfahrtortes und der
tatsächlichen Fahrtkosten,
– die Bestätigung der zuständigen Lehrkraft, dass
die Schüler auf den Besuch gründlich vorbereitet
wurden sowie die Angabe über die Art der
Vorbereitung (z. B. Filme, Unterrichtsmaterialien,
Schülerarbeiten usw.),
– eine Erklärung darüber, ob und in welcher Höhe für
diese Fahrt bei welcher anderen Stelle ein Zuschuss
beantragt bzw. bewilligt worden ist,
– die Bankverbindung der Schule sowie
– eine Bestätigung, dass an der antragstellenden
Schule ein Schülerbericht über die Fahrt sowie die
Originalrechnung und der Zahlungsnachweis über die
Fahrtkosten bereitliegen.
2.3 Jede Schulklasse meldet sich unmittelbar nach
Eintreffen bei der Gedenkstätten- bzw.
Museumsverwaltung an. Dabei ist von der Gedenkstätte
bzw. vom Museum der Besuch auf dem Antrag zu
bestätigen.
Bei kombinierten Fahrten Mödlareuth – Flossenbürg
ist auch der dortige Besuch von der KZ-Gedenkstätte
auf demselben Antrag zu bestätigen.
Eine nachträgliche Bestätigung ist nicht möglich.
Ohne die Bestätigung kann keine Erstattung erfolgen.
2.4 Spätestens einen Monat nach der Fahrt ist der
vollständig ausgefüllte, von der Schulleitung
unterschriebene und von der KZ-Gedenkstätte bzw. dem
Museum bestätigte Antrag an die Bayerische
Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu
übersenden. Sofern dieser Zeitpunkt in bayerische
Schulferien fällt, muss die Übersendung in den
ersten beiden Schulwochen danach erfolgen. Verspätet
eingegangene Anträge können nicht mehr
berücksichtigt werden.
3. Übergangs- und Schlussbestimmungen
3.1 Für alle Fahrten, die im Schuljahr 2014/2015
durchgeführt werden, werden Fahrtkosten nach den
Bekanntmachungen vom 24. Januar 2008 bzw. vom 28.
Januar 2008 erstattet.
3.2 Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2015 in
Kraft.
3.3 Mit Ablauf des 31. Juli 2015 treten die
Bekanntmachungen Besuch von Gedenkstätten ehemaliger
Konzentrationslager durch Schulklassen vom 24.
Januar 2008 (KWMBl S. 28) und Besuch des
Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch
Schulklassen vom 28. Januar 2010 (KWMBl S.77, StAnz
Nr. 6) außer Kraft.
Herbert P ü l s
Ministerialdirektor
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